Notare & Rechtsanwälte
Michael Strotmann und Dr. Christian Prasse

Unsere Notar- Leistungen in Ahrensburg

Beratung im Erbrecht

Testament und Vorsorgevollmacht

Lassen Sie sich im vom Notar beraten, wenn Sie ein Testament erstellen oder ändern wollen. Als Notar bin ich ausgewiesener Experte im Erbrecht. Ich werde ihre persönlichen Umstände und Ihre Vorstellungen zur Vermögensnachfolge feststellen und Ihnen die Möglichkeiten darlegen, die Ihnen das Gesetz bietet. Hierbei werden selbstverständlich Fragen der Erbschaftssteuer erörtert. Auch erbrechtliche Gestaltungsmittel wie die Anordnung der Testamentsvollstreckung - einschließlich der Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers – oder der Teilungsanordnung werden im Bedarfsfall angesprochen und erklärt. In diesem Zusammenhang darf eine Vorsorgevollmacht, eine sog. transmortale Vollmacht nicht vergessen werden. Bevor ein Testamentsvollstrecker handeln kann, vergehen oftmals mehrere Monate nach dem Tod des Erblassers. Die Vorsorgevollmacht bildet daher die Brücke vom Leben in den Tod. Der Notar übernimmt die Anmeldung des Testaments in das zentrale Testamentsregister, welches sicherstellt, dass ein Testament staatlich erfasst ist. Zugang zu dem Testamentsregister – nicht zum Inhalt des Testaments selbst – haben alle Nachlassgerichte.

Vermögensnachfolge

Bei der Vermögensnachfolge ist stets im Einzelfall zu bestimmen, ob ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist oder gar die Übertragung von Vermögensteilen zu Lebzeiten. Auch hier spielen oftmals Fragen der Schenkungssteuer und der Freibeträge eine entscheidende Rolle.

Unternehmens-Nachfolgeregelung

Besonders wichtig ist die Nachfolgeregelung bei Unternehmen. Hier werde ich Ihnen die Möglichkeiten des Erbrechts wie des Gesellschaftsrechts erläutern. Es ist hier wichtig, Gesellschaftsverträge und Satzungen mit den letztwilligen Verfügungen des Erblassers aufeinander abzustimmen. Letztlich ist ein Gesamtplan notwendig. Immer sollte bei Unternehmen jedoch versucht werden, zu Lebzeiten zumindest die Kontinuität Unternehmensleitung für den Todesfall vorzubereiten. Wir dürfen nie vergessen, dass der Tod uns alle jeden Tag ereilen kann und als Unternehmenseigentümer tragen Sie Verantwortung für Mitarbeiter und Werte. Es gibt auch Möglichkeiten, seine Erben nur als Gesellschafter zukünftig an Erträgen des Unternehmens partizipieren zu lassen und versierten Mitarbeitern die Leitung des Unternehmens zu überlassen. Ein Testamentsvollstrecker kann auch einen Fremdgeschäftsführer suchen, der langfristig das Unternehmen fortführen wird.

Gesellschaftsrechtliche
Beratung und Gestaltung

Gesellschaftsrecht

Unter anderem bedarf die Gründung eine GmbH, einer GmbH & Co. KG, einer AG der Mitwirkung eines Notars. Jedoch beschränkt sich die Tätigkeit des Notars nicht im Verlesen eines Gesellschaftsvertrages oder der elektronischen Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister. Nutzen Sie meine ausgewiesene Expertise im Gesellschaftsrecht, um die richtige Gesellschaftsform für Ihre Ziele zu finden. Mein Expertenwissen im Gesellschaftsrecht schlug sich unter anderem in wissenschaftlichen Beiträgen zum GmbH-Recht, zum Aktienrecht und zur Unternehmensbewertung in juristischen Zeitschriften nieder.

Gesellschaftsformen

Bei der Wahl der Gesellschaftsform sind steuerliche Überlegungen oftmals ebenso wichtig, wie Fragen der Haftungsbeschränkung und des aufzubringenden Kapitals. Als Notar habe ich Erfahrung in der Begleitung von Hauptversammlung von Aktiengesellschaften, von denen ich mehrere als Notar betreue.

Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen

Die Königsdisziplin des Gesellschaftsrechts ist das Umstrukturieren von Unternehmensgruppen. Bei der Umstrukturierung von Unternehmen, insbesondere Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz, sind steuerliche Belange des Umwandlungssteuergesetzes zu berücksichtigen. Ich habe bereits im Jahre 2001 zum Umwandlungssteuerrecht promoviert und das Umstrukturieren von Unternehmen jeder Art ist eine Tätigkeit, die für mich als Notar immer wieder eine interessante Aufgabe darstellt, die mir besondere Freude bereitet.

Auch der Ergebnisabführungsvertrag (Gewinnabführungsvertrag), der zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften abgeschlossen wird, ist ein Vertrag, der vom Notar beurkundet werden muss. Der Ergebnisabführungsvertrag, der in aller Regel aus steuerlichen Gründen benötigt wird, um eine steuerlichen Organschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz zu begründen, muss besonders sorgfältig erarbeitet werden, denn kleinste Fehler können die Anerkennung durch die Finanzbehörden gefährden. Der GmbH-Konzern unterliegt dabei den zivilrechtlichen Regelungen des Aktiengesellschaftskonzerns, die analog Anwendung finden.

Ausländische Gesellschaftsformen

Auch ausländische Gesellschaftsformen, insbesondere die schweizerische Aktiengesellschaft, die niederländische B.V. und die N.L. sowie die britische Limited kommen in der notariellen Praxis immer wieder vor und die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes sorgt dafür, dass diese ausländischen Gesellschaftsformen in einem geeinten Europa eine immer größere Rolle spielen.

Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaften sind heute wegen der schnellen Eintragszeiten neu gegründeter Gesellschaften kaum noch notwendig. Bei Bedarf stellen wir jedoch gern einen Kontakt zu professionellen Vorratsgesellschaftsverkäufern her.

Unternehmens-Kauf und -Verkauf

Gern begleite ich Sie bei Ihren Plänen eines Unternehmenskaufs oder eines Unternehmensverkaufs, gleich, ob er als share-deal oder als asset-deal ausgeführt wird. Beachten Sie, dass auch der asset-deal unter Umständen der notariellen Beurkundung bedarf. Die fehlende Beurkundungsform kann die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge haben.

 

Beratung Immobilienrecht

Immobilienkauf

Immobilien und Notarstätigkeit sind untrennbar miteinander verbunden. Der Notar bildet die Schnittstelle zum Grundbuchamt, egal ob Sie Ihr Grundstück mit einer Grundschuld oder Hypothek belasten wollen, das Grundstück oder die Eigentumswohnung verkaufen wollen oder ihr Grundstück aufteilen wollen. Wenden Sie sich vertrauensvoll rechtzeitig an mich und lassen Sie sich im Vorfeld eines Grundstückskaufes beraten, um zu wissen, was zu beachten ist. Insbesondere der Kauf einer Wohnung, die zu einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) gehört, birgt besondere Risiken die Sie als Käufer/in durch gezielte Fragen im Vorfeld minimieren können. Nichts ist ärgerlicher als Probleme mit dem Eigenheim.

Vermietung von Immobilien

Einige Besonderheiten sind auch bei der Gestaltung von Immobilienkaufverträgen zu berücksichtigen, wenn die Immobilie vermietet ist. Insbesondere bei großen Gewerbeimmobilien mit zahlreichen unterschiedlichen Mietern ist eine besondere Vertragsgestaltung gefragt.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hinweis:
Aufträge und Anfragen, die per E-Mail eingehen, werden nur nach schriftlicher bzw. persönlicher Bestätigung bearbeitet. Es wird diesbezüglich keinerlei Haftung übernommen, falls Fristen laufen.
Sollten bei Ihnen Fristen laufen, kontaktieren Sie uns bitte per Fax oder Telefon.

Bitte stimmen Sie der Datenschutzerklärung zu.

Kontaktieren Sie uns direkt:

Notare & Rechtsanwälte
Michael Strotmann und Dr. Christian Prasse
Rathausplatz 9
22926 Ahrensburg
Tel.: +49 4102 69596-0
Fax: +49 4102 69596-11
E-Mail: notar@prasse-partner.de

Unsere Kanzlei liegt direkt am Rathausplatz (dem Marktplatz) in Ahrensburg.
Die modernen Räume liegen im 1. Stock des Gebäudes „Rathausplatz 9“ über der Hamburger Sparkasse.

Tiefgaragenplätze sind über die Manfred-Samusch-Straße anfahrbar.

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden