Notare & Rechtsanwälte
Michael Strotmann und Dr. Christian Prasse

Ihre Notare in Ahrensburg

Notare in Ahrensburg

Ihre Berater und Gestalter im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht

Ob Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Erbvertrag oder Patientenverfügung, wir nehmen uns gerne die Zeit, diese so persönlichen Anliegen mit Ihnen zu besprechen. So stellen wir sicher, dass Ihr persönlicher Wille juristisch umgesetzt wird.

Sie können bei uns auch Gesellschaften aller deutschen Rechtsformen gründen. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft ihren Sitz in einem anderen Bundesland haben soll. Jeder kann den Notar frei wählen, jedoch darf der Notar Beurkundungen nur in seinem Amtsbezirk vornehmen.

Entfalten Rechtsgeschäfte außerhalb des Amtsbezirks des Notars Wirkungen, so hindert ihn das nicht, diese zu beurkunden. Wo sich bei einem Grundstückskaufvertrag z.B. ein Grundstück befindet, ist irrelevant. Viele unserer Mandanten kommen aus anderen Bundesländern zu uns und verbinden eine Beurkundung mit einem Kurzurlaub an der Ostsee oder einem Besuch in Hamburg oder Lübeck.

traditionell

Traditionell

Zusammen mit unseren erfahrenen und langjährig bei uns beschäftigten Notariatsfachangestellten, stellen wir uns gern allen Anforderungen, die an eine moderne Notarkanzlei gestellt werden. Insgesamt sind wir mit zwei Notaren und vier Notariatsfachangestellten personell breit aufgestellt und freuen uns, in diesem Bereich auch erfolgreich als Ausbildungsbetrieb eigene Nachwuchs-Fachkräfte integriert zu haben.

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Modern

Die gewachsenen technischen Anforderungen des modernen Notariats haben wir stets frühzeitig antizipiert und unverzüglich umgesetzt. Trotz einer hochmodernen Infrastruktur sind wir jedoch den traditionellen Eckpfeilern des Notarberufs Rechnung tragen, denn Tradition verpflichtet.

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Partnerschaftlich

Unser Selbstverständnis als Notare ist, dass wir Berater und Begleiter von Einzelpersonen, Familien und Unternehmen sind und diesen als moderne Dienstleister bei ihren juristischen Fragestellungen mit oftmals weitreichenden Konsequenzen gut zuhörende Ratgeber sind, soweit ein Notar für diese Fragen zuständig ist. 

Ihre Notare in Ahrensburg

Schwerpunkte unserer notariellen Tätigkeit:

np law 1648881 323F66

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts, der sich mit der Regelung von Gesellschaften befasst. Es umfasst vor allem das Recht der verschiedenen Formen von Gesellschaften, wie zum Beispiel der Aktiengesellschaft, der GmbH und der KG. Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, die Struktur und die Funktionsweise von Gesellschaften, insbesondere auch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft. Es ist damit ein wichtiges Rechtsgebiet für Unternehmen und deren Gründer.

np law 1648881 323F66

Konzern- und Unternehmensrecht

Das Konzernrecht ist ein Teilbereich des Gesellschaftsrechts, der sich mit der Regelung von Unternehmensgruppen befasst, die aus mehreren Gesellschaften bestehen. Eine Unternehmensgruppe (auch „Konzern“ genannt) ist ein Verbund von Gesellschaften, bei dem eine Gesellschaft (die sogenannte Muttergesellschaft oder Holding) über eine Mehrheitsbeteiligung an den anderen Gesellschaften (den Tochtergesellschaften) verfügt. Das Konzernrecht regelt die Beziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaften eines Konzerns, insbesondere die Stellung und die Kontrollrechte der Muttergesellschaft. Es ist somit für Unternehmensgruppen von großer Bedeutung, da es die Struktur und die Funktionsweise von Konzernen regelt.

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Umwandlungsrecht

Das Umwandlungsrecht ist ein Teilbereich des Gesellschaftsrechts, der sich mit der Regelung von Umwandlungen von Gesellschaften befasst. Unter einer Umwandlung versteht man im Gesellschaftsrecht eine Veränderung der Rechtsform einer Gesellschaft. Beispiele für Umwandlungen sind die Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Aktiengesellschaft (AG) oder die Fusion mehrerer Gesellschaften zu einer neuen Gesellschaft. Das Umwandlungsrecht regelt die Voraussetzungen und die Modalitäten solcher Umwandlungen und stellt sicher, dass die Interessen der Gesellschafter und eventueller Gläubiger berücksichtigt werden. Es ist daher für Unternehmen von großer Bedeutung, die ihre Rechtsform verändern möchten.

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Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilbereich des Privatrechts, der sich mit der Regelung des Nachlasses einer verstorbenen Person befasst. Das Erbrecht regelt die Fragen, wer der Erbe einer verstorbenen Person ist und wie der Nachlass auf die Erben verteilt wird. Es umfasst auch die Regelungen zur Errichtung und zum Inhalt von Testamenten, die eine verstorbene Person hinterlassen hat. Das Erbrecht ist somit für jede Person von großer Bedeutung, da es festlegt, was mit den Vermögenswerten einer verstorbenen Person geschehen soll. Es ist auch wichtig für diejenigen, die ein Testament errichten möchten, um ihren Nachlass nach ihren Wünschen zu regeln.

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Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts, der sich mit der Regelung von Rechten an Immobilien befasst. Immobilien sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, die eine bestimmte Grundfläche einnehmen, wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen, Grundstücke oder Gebäude. Das Immobilienrecht regelt die Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz von Immobilien verbunden sind. Es umfasst unter anderem Regelungen zum Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von Immobilien sowie zu Belastungen und Besitzverhältnissen. Das Immobilienrecht ist somit für alle Personen wichtig, die Immobilien besitzen oder erwerben wollen.

np law 1648881 323F66

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist ein Teilbereich des Immobilienrechts, der sich mit der Regelung von Erbbaurechten befasst. Ein Erbbaurecht ist ein Recht, das dem Erbbauzinserben ermöglicht, eine Immobilie (den Erbbaustandort) für einen festgelegten Zeitraum zu nutzen und zu bebauen. Der Erbbauzinserbe zahlt dafür einen Erbbauzins an den Erbbaurechtsgeber (dem Erbbaugrundstückseigentümer). Das Erbbaurecht regelt die Rechte und Pflichten des Erbbauzinserben und des Erbbaurechtsgebers, insbesondere auch die Dauer und die Höhe des Erbbauzinses. Es ist somit für alle Personen wichtig, die Erbbaurechte besitzen oder erwerben wollen.

IHRE NOTARE IN AHRENSBURG

Unser Team

Unser Notar- und Anwaltsteam besteht aus erfahrenen Juristen, die sich für Sie in jeder Rechtsangelegenheit engagieren. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf eine zuverlässige Vertretung verlassen. Profitieren Sie von unserem umfassenden Know-how und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.

Michael Strotmann, geboren 1980
Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
Referendariat beim Oberlandesgerichts
Celle
Notar seit Mai 2018

Michael Strotmann

Notar & Rechtsanwalt

Dr. Christian Prasse, geboren 1972 in Hamburg
Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg
Notar seit Mai 2009

Dr. Christian Prasse

Notar & Rechtsanwalt

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Notare & Rechtsanwälte
Michael Strotmann und Dr. Christian Prasse
Rathausplatz 9
22926 Ahrensburg
Tel.: +49 4102 69596-0
Fax: +49 4102 69596-11
E-Mail: notar@prasse-partner.de

Unsere Kanzlei liegt direkt am Rathausplatz (dem Marktplatz) in Ahrensburg.
Die modernen Räume liegen im 1. Stock des Gebäudes „Rathausplatz 9“ über der Hamburger Sparkasse.

Tiefgaragenplätze sind über die Manfred-Samusch-Straße anfahrbar.

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